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Religionsfreiheit wichtiger als andere Menschenrechte?

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Im Juni 2012 hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt, wonach die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen eine Straftat ist. Dieser Entscheid löste in religiösen Kreisen eine Welle der Empörung aus. Ich begrüsse das Urteil, denn  es macht klar, dass es Menschenrechte gibt, die der Religionsfreiheit Grenzen setzen. Im konkreten Fall ist die Grenze das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Nicht nur rituelle Menschenopfer sondern auch die körperliche Verstümmelung aus religiösen Gründen ist ein Verbrechen!

Rechtsanwalt David Gibor setzt sich in einem Artikel, der in der Zeitung “Der Sonntag” erschienen ist, für Beschneidungen aus religiösen Gründen ein. Damit setzt er die Religionsfreiheit meiner Meinung nach über das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ich halte das für inakzeptabel und unverantwortlich!

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, welches auch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert.  Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Bundesverfassung Artikel 10
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung. Sie stellt einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte und eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit dar. Sie ist in jedem Falle nicht mehr rückgängig zu machen. Selbst dann nicht, wenn es dem Jungen später gelingt sich von der Religionsgemeinschaft oder einer Sekte zu lösen oder er entscheidet die Religion zu wechseln. Er wird für immer beschnitten bleiben. Es ist daher nicht zu tolerieren, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte eines unmündigen Kindes darüber verfügen, dass dieses aus religiösen Gründen beschnitten wird. Eine Beschneidung ist ein Eingriff, bei dem ein Körperteil entfernt wird! Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Ich hoffe, dass die Politiker in der Schweiz ihre Pflicht tun und dem verfassungsmässigen Recht auf körperliche Unversehrtheit gerecht werden. Religiöse Beschneidungen sind ethisch nicht vertetbar und gehören verboten und unter Strafe gestellt.

Ein weiteres wichtiges Menschenrecht, welches von religiösen Kreisen immer wieder in Frage gestellt wird, ist das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Dieses gibt jedem Menschen das Recht sich frei und ungehindert zu äussern und seine Gedanken, seine Meinungen und seine Ansichten ungehindert zu verbreiten. In der Schweiz werden immer wieder Menschen wegen Rassendiskriminierung angezeigt, weil sie Religionen oder extremistische Vertreter von Religionen kritisieren. Wie im Mittelalter, als noch die Inquisition Religionskritiker als Ketzer auf den Scheiterhaufen brachte, werden in der Schweiz auch heute noch Religionskritiker angezeigt und gerichtet. Hand dazu bietet das Antirassismusgesetz, ein Bundesgesetz, welches im Widerspruch zur Bundesverfassung und dem Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht.

Wer die Meinungs- und Informationsfreiheit nicht achtet, muss sich nicht wundern, wenn Schriftsteller wie Salman Rushdie um ihr Leben fürchten müssen.

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